Verkaufsbedingungen

I) ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

 

Artikel 1: ANGEBOTE

1.1 Die Angebote von CHR Horeca unterliegen stets dem Vorbehalt und sind für CHR Horeca unverbindlich hinsichtlich der Verfügbarkeit von Geräten und Preisänderungen. Diese können bis zum Vertragsschluss zwischen den Parteien geändert werden. Die angebotene Ausrüstung ist für den professionellen Einsatz bestimmt.

Artikel 2: BESTELLUNGEN

2.1 Die vom Käufer aufgegebene Bestellung ist erst dann vollständig, wenn sie von der CHR Horeca Company angenommen wurde. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.

2.2 Die Bestellung ist für den Käufer unwiderruflich und kann in keinem Fall von ihm storniert werden, auch nicht vor der Annahme durch die CHR Horeca Company.

2.3 Mit dem Absenden einer Bestellung akzeptieren Sie alle unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen

Artikel 3: LIEFERUNGEN

3.1 Lieferzeit: Die Lieferzeit wird von der Firma CHR Horeca nur als Richtwert angegeben, sie ist nicht verbindlich und bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Kündigung der Bestellung. Der Käufer muss akzeptieren, dass seine Bestellung in mehreren Sendungen geliefert wird.

3.2 Lieferort: Alle Verkäufe gelten als am Sitz der CHR Horeca Company getätigt.

3.3 Zeitpunkt der Lieferung: Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ausrüstung das Lager der CHR Horeca Company oder eines ihrer Lieferanten verlässt.

3.4 Entladung: Als Entladeort gilt das Erdgeschoss der im Bestellformular angegebenen Adresse. Die Unmöglichkeit des Zugangs führt zum Entladen vor dem Haupteingang. Etwaige zusätzliche Bearbeitungs-, Miet- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

3.5 Konformität der Lieferung: Die Ausrüstung gilt als konform, wenn sie das Lager der CHR Horeca Company verlässt. Erfolgt die Lieferung durch einen Spediteur, muss der Käufer die Ausrüstung bei Erhalt überprüfen. Wenn er Schäden feststellt, muss er diese auf dem Lieferschein vermerken und die CHR Horeca Company unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, den Spediteur innerhalb von drei Tagen per Einschreiben zu benennen und eine Kopie an die CHR Horeca Company zu senden.

3.6 Verweigerung der Lieferung: Im Falle der Verweigerung der Lieferung der Ausrüstung nach der Bestellung oder deren Nichtausführung durch Verschulden des Käufers ist dieser verpflichtet, dem Unternehmen CHR Horeca eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu zahlen Marktpreis als feste und nicht reduzierbare Entschädigung bei der Beendigung (einvernehmlich oder gerichtlich). Dieser Schadensersatz kann jedoch mehr als 30 % betragen, sofern der Schaden dem Unternehmen tatsächlich entstanden ist.

3.6 Verweigerung der Lieferung: Im Falle der Verweigerung der Lieferung der Ausrüstung nach der Bestellung oder der Nichterfüllung derselben durch Verschulden des Käufers ist dieser verpflichtet, der Gesellschaft CHR HORECA eine Entschädigung in Höhe von 30 % des Marktpreises zu zahlen als feste und nicht reduzierbare Entschädigung bei der Beendigung (einvernehmlich oder gerichtlich). Diese Entschädigung kann jedoch mehr als 30 % betragen, wenn der tatsächlich vom Unternehmen CHR HORECA erlittene Schaden diesen Betrag übersteigt.

Artikel 4: PREIS

4.1 Die Verkaufspreise der Firma CHR HORECA verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer gemäß dem am Tag des Versands geltenden Satz (Nachweis der Versandanzeige).

Artikel 5: TRANSPORT UND STEUERN

5.1 Die Transportkosten trägt der Käufer, daher gelten unsere Bedingungen ab unserem Lager in Brüssel (ab Werk). Sämtliche Steuern, Zölle oder sonstige Gebühren sowie etwaige Transportversicherungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

Artikel 6: ANSCHLUSS DER GERÄTE

6.1 In den angegebenen Preisen sind weder die Anschlusskosten noch die Kosten für sinnvolle Änderungen an den vorhandenen Installationen für die einwandfreie Funktion der Geräte enthalten, diese werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Artikel 7: ZAHLUNGEN

7.1 Rechnungen sind bar zahlbar. Die Herausgabe von Wechseln, Wechseln oder die Annahme von Teilzahlungen begründet keine Novation.

7.2 Bei Teilzahlungen oder Wechseln wird bei Nichtzahlung an einem der Fälligkeitstermine automatisch der bestehende Restbetrag für alle laufenden Transaktionen zwischen denselben Parteien fällig.

7.3 Für jeden Betrag, der bei Fälligkeit nicht gezahlt wird, fallen automatisch und ohne vorherige Ankündigung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat an.

7.4 Darüber hinaus werden die Rechnungen bei Nichtzahlung am Fälligkeitstag automatisch um eine pauschale Entschädigung von 15 % als Schadensersatz mit einem Mindestbetrag von fünfundsechzig (65) EUR und unabhängig von den Verzugszinsen erhöht führt außerdem zu einer sofortigen Aussetzung der Lieferungen und jeglicher Kundendiensteingriffe.

7.5 Sämtliche Bank- und/oder Postscheckgebühren gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 8: EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die verkauften Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CHR Horeca.

8.2 Der Käufer verpflichtet sich, die Geräte erst nach vollständiger Bezahlung zurückzugeben.

8.3 Der Käufer muss die CHR Horeca Company im Falle einer Pfändung der Geräte, deren Eigentum ihm gehört, benachrichtigen.

8.4 Die CHR Horeca Company behält sich das Recht vor, unbezahlte Geräte jederzeit wieder in Besitz zu nehmen.

Artikel 9: STREITIGKEITEN

9.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf müssen innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ausrüstung ordnungsgemäß begründet an die CHR Horeca Company gerichtet werden.

9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungen im Falle verspäteter, teilweiser oder angeblich mangelhafter Lieferungen auszusetzen, andernfalls unterliegt er den in Artikel 7 genannten Bedingungen.

9.3 Der Käufer kann keinen Schadenersatz für Warenverluste verlangen, die auf einen technischen Ausfall der Ausrüstung oder auf das Warten auf nicht sofort verfügbare Ersatzteile zurückzuführen sind.

Artikel 10: GARANTIE UND VERANTWORTUNG 

Professionelle Benutzer:

10.1 Für die Ausrüstung gilt eine Garantie gegen Herstellungsfehler für ein Jahr ab Rechnungsdatum der CHR Horeca Company (und keine für gebrauchte Ausrüstung), sie umfasst Arbeitsaufwand, Bewegungen sowie den Austausch defekter Teile, ausgenommen normale Verschleißteile wie Dichtungen, Filter, Lampen, Fenster, Kältemittelgas, Thermoelemente usw. definiert als „Verbrauchsmaterial“ sowie Eingriffe nach Verkalkung, Missbrauch, Reinigung, elektrischem Kurzschluss, Schulung etc.

10.2 Die Garantie für jegliche „Plug-in“-Geräte, d. h. Elektrische Geräte, einphasig (230V/1), mit einem Volumen von weniger als ½ m³ und einem Gewicht von weniger als 30 kg, sind nicht im Reisepreis enthalten. Der Käufer ist verpflichtet, das defekte Gerät an die Adresse der CHR Horeca Company zurückzusenden und es nach dem Eingriff abzuholen.

10.3 Diese Frist kann jedoch verkürzt werden, wenn und soweit die der Gesellschaft CHR Horeca von ihrem eigenen Hersteller gewährte Garantie weniger als ein Jahr beträgt.

10.4 Die Garantie für das Gerät gilt ausschließlich für die auf der Kaufrechnung aufgeführte Person oder Firma und ist in keiner Weise auf Dritte übertragbar. Im Falle eines Umzugs oder einer Neuinstallation des Geräts ist nur die CHR Horeca Company berechtigt, einzugreifen. Jeder Eingriff Dritter in die besagte Ausrüstung ohne vorherige schriftliche Genehmigung der CHR Horeca Company führt zum Verlust der Garantiedeckung.

Professionelle Wiederverkäufer:

10.5 Für die Geräte gilt eine einjährige Garantie gegen Herstellungsfehler ab Rechnungsdatum der CHR Horeca Company (und keine Garantie für gebrauchte Geräte). Sie umfasst nur den Austausch defekter Teile. Ausgenommen sind normale Verschleißteile wie Dichtungen , Filter, Lampen, Fenster, Kältemittelgas, Thermoelemente usw. definiert als „Verbrauchsmaterialien“ sowie Eingriffe nach Kalkablagerungen, Missbrauch, Reinigung, elektrischem Kurzschluss, Schulung usw.…

10.6 Diese Frist kann jedoch verkürzt werden, wenn und soweit die der Gesellschaft CHR Horeca von ihrem eigenen Hersteller gewährte Garantie weniger als ein Jahr beträgt.

10.7 Die gemäß den Garantiebestimmungen ersetzten Ersatzteile müssen innerhalb von 30 Tagen (berechtigtes Porto) zurückgesandt werden (berechtigte Anforderung des Unternehmens CHR Horeca, um von der Garantie seines Herstellers profitieren zu können), zusammen mit dem Dokument „TE99“. " ordnungsgemäß ausgefülltes. Nach Ablauf dieser Frist werden sie systematisch in Rechnung gestellt und sind fällig.

Artikel 11: KUNDENDIENST

11.1 Stundensatz: alle technischen Eingriffe, Wartungen, Schulungen usw. werden nach dem aktuellen Tarif der CHR Horeca Company in Rechnung gestellt. Die 1. Servicestunde ist immer kostenpflichtig und die folgenden werden in ½-Stunden-Takten abgerechnet.

11.2 Reisen: Reisekosten werden nach dem aktuellen Tarif der CHR Horeca Company in Rechnung gestellt. Diese werden immer fällig, auch wenn die Eingriffe die Wiederherstellung nicht ermöglicht haben und dies unabhängig von der Ursache.

11.3 Ersatzteile: Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Preisliste der Firma CHR Horeca.

11.4 Interventionen: Finden jeden Werktag von Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:00 Uhr statt. Jede Interventionsanfrage außerhalb dieser Zeiten und nach Zustimmung der CHR Horeca Company wird um einen Pauschalbetrag von fünfundsiebzig (75) EUR erhöht, unabhängig davon, ob sie unter Garantie steht oder bezahlt wird.

11.5 Reparatur in der Werkstatt: Die Reparatur von Geräten in der Werkstatt wird nach dem aktuellen Tarif der CHR Horeca Company abgerechnet. Der Eigentümer ist verpflichtet, die reparierten Geräte zurückzuholen, sobald die Mitteilung von der CHR Horeca Company erfolgt ist. Bleibt die Antwort unbeantwortet, wird eine förmliche Mitteilung per Einschreiben verschickt, wobei hierfür eine Frist von 30 Tagen verbleibt. Nach Ablauf dieser Frist kann das Unternehmen CHR Horeca nicht nur die Bezahlung der Reparatur verlangen, sondern auch die besagten Geräte nach eigenem Ermessen entsorgen, ohne dass der Eigentümer die Möglichkeit hat, irgendeine Entschädigung für die Nichtverwertung zu fordern.

Abschnitt 12: INTERPRETATION

12.1 Im Falle einer Streitigkeit über die Auslegung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist der in französischer Sprache verfasste Referenztext maßgeblich.

Artikel 13: ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGE GERICHTE

13.1 Für alle Streitigkeiten gilt belgisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die Gerichte von Brüssel.

BESONDERE VERKAUFSBEDINGUNGEN:

Artikel 1: ANGEBOTE

1.1 Die Angebote von CHR Horeca unterliegen stets dem Vorbehalt und sind für CHR Horeca unverbindlich hinsichtlich der Verfügbarkeit von Geräten und Preisänderungen. Diese können bis zum Vertragsschluss zwischen den Parteien geändert werden. Die angebotene Ausrüstung ist für den professionellen Einsatz bestimmt.

Artikel 2: BESTELLUNGEN

2.1 Die vom Käufer aufgegebene Bestellung ist erst dann vollständig, wenn sie von CHR Horeca angenommen wurde. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen den Parteien zustande.

2.2 Die Bestellung ist für den Käufer unwiderruflich und kann von ihm in keinem Fall storniert werden, auch nicht vor der Annahme durch die Firma CHR Horeca.

2.3 Mit dem Absenden einer Bestellung akzeptieren Sie alle unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen.

Artikel 3: LIEFERUNGEN

3.1 Lieferzeit: Die Lieferzeit wird von CHR Horeca nur als Richtwert angegeben, sie ist nicht verbindlich und bei Nichteinhaltung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Kündigung der Bestellung. Der Käufer muss akzeptieren, dass seine Bestellung in mehreren Sendungen geliefert wird.

3.2 Lieferort: Alle Verkäufe gelten als am Sitz von CHR Horeca getätigt.

3.3 Zeitpunkt der Lieferung: Die Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Ausrüstung das Lager des Unternehmens oder eines seiner Lieferanten verlässt.

3.4 Entladung: Als Entladeort gilt das Erdgeschoss der im Bestellformular angegebenen Adresse. Die Unmöglichkeit des Zugangs führt zum Entladen vor dem Haupteingang. Etwaige zusätzliche Bearbeitungs-, Miet- oder Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers.

3.5 Konformität der Lieferung: Das Gerät gilt als konform, wenn es das Lager des Unternehmens verlässt. Erfolgt die Lieferung durch einen Spediteur, muss der Käufer die Ausrüstung bei Erhalt überprüfen. Stellt er einen Schaden fest, muss er diesen auf dem Lieferschein vermerken und CHR Horeca unverzüglich benachrichtigen. Der Käufer ist außerdem verpflichtet, den Spediteur innerhalb von drei Tagen per Einschreiben zu benennen und eine Kopie an CHR Horeca zu senden.

3.6 Verweigerung der Lieferung: Wenn der Käufer die Lieferung der bestellten Ausrüstung ablehnt oder diese aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht ausführt, muss er der Firma CHR HORECA einen Pauschalbetrag und eine nicht reduzierbare Entschädigung bei Kündigung (gütlich oder gerichtlich) in Höhe von 30 % zahlen. des Marktpreises. Diese Entschädigung kann jedoch mehr als 30 % betragen, wenn der tatsächlich von CHR HORECA erlittene Schaden diesen Betrag übersteigt.

Artikel 4: PREIS

4.1 Die Verkaufspreise der Firma CHR HORECA verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer gemäß der am Tag des Versands gültigen Preisliste (Frachtbrief als Nachweis).

Artikel 5: TRANSPORT UND STEUERN

5.1 Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers, unsere Bedingungen gelten ab dem Zeitpunkt der Abreise aus unserem Lager in Chelles.

Sämtliche Steuern, Zölle oder sonstige Gebühren sowie etwaige Transportversicherungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

Artikel 6: ANSCHLUSS DER GERÄTE

6.1 Die angegebenen Preise beinhalten weder die Anschlusskosten noch die Änderungskosten, die für die ordnungsgemäße Funktion der Geräte an den vorhandenen Installationen erforderlich sind. Diese Kosten werden von der Verwaltung in Rechnung gestellt.

Artikel 7: ZAHLUNGEN

7.1 Rechnungen sind in bar und vor Auslieferung und Montage der Bestellung zahlbar.

Die Herausgabe von Wechseln, Wechseln oder die Annahme von Teilzahlungen stellt keine Wandlung dar.

7.2 Bei Teilzahlungen oder Wechseln wird bei Nichtzahlung an einem der Fälligkeitstermine automatisch der bestehende Restbetrag für alle laufenden Transaktionen zwischen denselben Parteien fällig.

7.3 Für jeden Betrag, der bei Fälligkeit nicht gezahlt wird, fallen automatisch und ohne vorherige Ankündigung Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat an.

7.4 Darüber hinaus erhöhen sich die Rechnungen im Falle der Nichtzahlung am Fälligkeitstag automatisch um eine pauschale Entschädigung von 15 % als Schadensersatz mit einem Mindestbetrag von fünfundsechzig (65) EUR und unabhängig davon Verzugszinsen, die ebenfalls anfallen die sofortige Einstellung der Lieferungen und jeglicher Intervention des Kundendienstes.

7.5 Sämtliche Bank- und/oder Postscheckgebühren gehen zu Lasten des Käufers.

Artikel 8: EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Die verkauften Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CHR HORECA.

8.2 Der Käufer verpflichtet sich, die Geräte bis zur vollständigen Bezahlung nicht zu entsorgen.

8.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Firma CHR HORECA im Falle einer Pfändung der Geräte, an denen er Eigentum hält, zu benachrichtigen

Artikel 8: RÜCKGABE UNBEZAHLTER AUSRÜSTUNG

8.1 Das Unternehmen CHR HORECA behält sich das Recht vor, unbezahlte Geräte jederzeit wieder in Besitz zu nehmen

Artikel 9: STREITIGKEITEN

9.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf müssen innerhalb von acht Tagen nach der Lieferung der Ausrüstung ordnungsgemäß begründet an das Unternehmen CHR HORECA gerichtet werden.

9.2 Der Käufer kann seine Zahlungen aufgrund verspäteter, teilweiser oder angeblich mangelhafter Lieferungen nicht aussetzen, andernfalls gelten die in Artikel 7 genannten Bedingungen.

9.3 Bei Verlust der Ware aufgrund eines technischen Ausfalls der Ausrüstung oder der Erwartung, dass Ersatzteile nicht sofort verfügbar sind, kann dem Käufer kein Schadensersatz gewährt werden.

Artikel 10: GARANTIE UND VERANTWORTUNG

Professionelle Benutzer:

10.1 Für die Ausrüstung gilt eine zweijährige Garantie gegen Herstellungsfehler ab Rechnungsdatum von CHR HORECA (keine Garantie für gebrauchte Ausrüstung). Die Garantie deckt Arbeitskosten, Reisen sowie den Austausch defekter Teile ab, ausgenommen normale Verschleißteile wie Dichtungen, Filter, Lampen, Glas, Kühlgase, Thermoelemente usw., die als „Verbrauchsmaterialien“ gelten. Eingriffe im Zusammenhang mit Kalkablagerungen, unsachgemäßer Verwendung, unzureichender Reinigung, elektrischem Kurzschluss, Bildung usw. fallen nicht unter die Garantie.

10.2 Die Garantie für alle „steckerfertigen“ Geräte, also einphasige Elektrogeräte (230V/1), mit einem Volumen von weniger als 0,5 m³ und einem Gewicht von weniger als 30 kg, beinhaltet keine Anfahrt. Der Käufer ist dafür verantwortlich, das defekte Gerät an die Adresse des Unternehmens CHR HORECA zurückzusenden und es nach dem Eingriff wieder in Empfang zu nehmen.

10.3 Die Garantiezeit kann verkürzt werden, wenn die vom Hersteller der Firma CHR HORECA gewährte Garantie weniger als ein Jahr beträgt.

10.4 Die Gerätegarantie ist der auf der Kaufrechnung genannten Person oder Firma vorbehalten und ist in keiner Weise auf Dritte übertragbar. Im Falle einer Verlagerung oder Neuinstallation von Geräten ist nur CHR HORECA berechtigt, einzugreifen. Jeder Eingriff Dritter in das Gerät ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Firma CHR HORECA führt zum Verlust der Garantieleistung.

Professionelle Wiederverkäufer:

10.5 Für die Ausrüstung gilt eine Garantie gegen Herstellungsfehler für 2 Jahre ab Rechnungsdatum der CHR Horeca Company (und keine für gebrauchte Ausrüstung), die nur den Austausch defekter Teile abdeckt, ausgenommen normale Verschleißteile wie Dichtungen, Filter , Lampen, Glas, Kältemittelgas, Thermoelemente usw. die als „Verbrauchsmaterial“ gelten, sowie Eingriffe aufgrund von Kalkablagerungen, unsachgemäßer Verwendung, Reinigung, elektrischem Kurzschluss, Bildung etc.

10.6 Diese Frist kann sich jedoch verkürzen, wenn die der CHR Horeca Company vom eigenen Hersteller gewährte Garantie weniger als ein Jahr beträgt.

10.7 Die gemäß den Garantiebedingungen ersetzten Ersatzteile müssen innerhalb von 30 Tagen (berechtigtes Porto) (berechtigte Verpflichtung des Unternehmens CHR Horeca, die Garantie seines Herstellers in Anspruch zu nehmen) zusammen mit dem Dokument „TE99“ zurückgesandt werden vollendet. Nach Ablauf dieser Frist werden die Teile systematisch in Rechnung gestellt und sind fällig.

Artikel 11: KUNDENDIENST

11.1 Stundensatz: alle technischen Eingriffe, Wartungen, Schulungen usw. werden nach dem aktuellen Preis der CHR HORECA Company in Rechnung gestellt. Die 1. Servicestunde ist immer kostenpflichtig und die folgenden werden in ½-Stunden-Takten abgerechnet.

11.2 Reisen: Reisekosten werden nach dem aktuellen Tarif der CHR HORECA Company in Rechnung gestellt. Diese werden immer fällig, auch wenn die Eingriffe die Wiederherstellung nicht ermöglicht haben und dies unabhängig von der Ursache.

11.3 Ersatzteile: Die Abrechnung erfolgt nach der aktuellen Preisliste der Firma CHR HORECA.

11.4 Interventionen: Finden jeden Werktag von Montag bis Freitag von 8:30 bis 17:00 Uhr statt. Jede Interventionsanfrage außerhalb dieser Zeiten und nach Zustimmung der CHR HORECA Company wird um einen Pauschalbetrag von fünfundsiebzig (75) EUR erhöht, unabhängig davon, ob sie unter Garantie steht oder bezahlt wird.

11.5 Reparatur in der Werkstatt: Die Reparatur von Geräten in der Werkstatt wird nach dem aktuellen Tarif der Firma CHR HORECA in Rechnung gestellt. Der Eigentümer ist verpflichtet, das reparierte Gerät zurückzuholen, sobald die Mitteilung durch das Unternehmen CHR HORECA erfolgt ist. Bleibt die Antwort unbeantwortet, wird eine förmliche Mitteilung per Einschreiben verschickt, wobei hierfür eine Frist von 30 Tagen verbleibt. Nach Ablauf dieser Frist kann das Unternehmen CHR HORECA nicht nur die Bezahlung der Reparatur verlangen, sondern auch die besagten Geräte nach eigenem Ermessen entsorgen, ohne dass der Eigentümer die Möglichkeit hat, irgendeine Entschädigung für die Nichtverwertung zu fordern.

Artikel 12: GERICHTSSTANDSKLAUSEL

Alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung oder Auslegung dieser besonderen Verkaufsbedingungen ergeben, unterliegen der Zuständigkeit des Handelsgerichts von MEAUX.